Schleusengebühren an Unstrut und Saale
Information zur Situation an den Schleusen, die im Landesgewässer Sachsen-Anhalt (Zuständigkeitsbereich LHW) liegen
betrifft:
die fünf unteren Schleusen an der UNSTRUT (Wendelstein, Tröbsdorf, Laucha, Zeddenbach, Freyburg) sowie
die fünf oberen Schleusen an der (schiffbaren) SAALE (Öblitz, 3x Weißenfels, Bad Dürrenberg):
Diese jeweils fünf Schleusen sind im Jahr 2022 entgeltpflichtig (5 Euro pro Boot und Fluss).
Das heißt für den Nutzer:
Kommt man an eine der gen. Schleusen erstmals angepaddelt, erhält man durch den Schleusenwärter gegen einmalig 5 € ein tagesgültiges Bändchen für das Handgelenk nebst Quittung (man muss nicht zwingend dafür aussteigen), dieses dann bei den anderen Schleusen einfach nur vorzeigen. Regelung gilt pro Boot 1x und pro Fluss 1x.
Die Bändchen können auch im Vorverkauf erworben werden (Tourist-Info, örtliche Verleiher).
https://lhw.sachsen-anhalt.de/service/schleusenzeiten/
Hintergrund: Der eigentlich zuständige LHW hat die Betreiberschaft bereits in 2019 an eine kreiseigene Gesa mbH abgegeben. Für 2022 konnte aufgrund Wegfall einer Finanzierungsquelle die Refinanzierung nicht sichergestellt werden. Da es politischer Wille ist, die Schleusen überhaupt für den Wasserport und Tourismus in Betrieb zu halten, ist der Burgenlandkreis (BLK), auf dessen Gebiet sich die meisten der Schleusen befinden, zu dieser – lt. BLK nur für diese Saison gültigen – Lösung übergegangen. Ansonsten wäre dem Vernehmen nach kein kontinuierlicher Schleusenbetrieb möglich gewesen.
Für Sportveranstaltungen des DKV (Sportprogramm) konnten durch den LKV Sonderregelungen ausgehandelt werden – zu erfragen beim jeweiligen Veranstalter.
Besonderheit:
Schleuse Öblitz (Saale-km 151,80)
Wegen Baufälligkeit ist diese Schleuse 2022 nicht in Betrieb, rechts Umtragen über Rampe bequem möglich (Bootswagen wegen der Länge des Weges empfohlen).
Das Umtragen / Umgehen einer Schleuse ist selbstredend – auch an den anderen Schleusen – nicht entgeltpflichtig und per Treppen oder Rampen möglich.
Die Saale-Schleusen ab Merseburg abwärts (Bundeswasserstraße ab km 124,16)) sind nicht betroffen von dieser Regelung und können weiterhin kostenfrei genutzt werden.
Genausso unterfallen die oberen Unstrutschleusen in Thüringen (Artern, Ritteburg) nicht dieser speziellen Regelung des BLK.
Text: Thomas Reschke (Beauftragter Saale und Nebenflüsse des LKV Sachsen-Anhalt e.V.)