Wanderfahrerwettbewerb
Das DKV-Wanderfahrerabzeichen für Erwachsene
Für die erste Stufe (WFA Bronze) müssen eine nach Geschlecht und Alter diffenrenzierte Kilometerleistungen sowie die Teilnahme an einer Gemeinschaftsfahrt nachgewiesen werden, die innerhalb des Kanusportjahres (01.10. bis 30.09.) zu erbringen sind. Für die Erlangung der Wanderfahrerabzeichen in Silber und Gold ist kein Zeitraum festgelegt. Kilometerleistungen, Gemeinschaftsfahrten und die Teilnahme an einer DKV-Ökologie- bzw. Sicherheitsschulung sind Voraussetzungen um dieses Auszeichnungen zu erlangen. Für mehrfache Wiederholungen der Leistungen (WFA-Gold-Sonderstife) gibt es Sonderauszeichnungen.
In der Wandersportordnung des DKV sind alle Bedingungen zum Erwerb des WFA nachzulesen.
Das DKV-Wanderfahrerabzeichen für Schüler und Jugendliche
Das Wanderfahrerabzeichen für junge Kanuten und Kanutinnen ist unterteilt in das WFA für Schüler*innen (ab 7 Jahre bis 12 Jahre) und für Jugendliche (ab 13 Jahre bis 17 Jahre) und wird innerhalb der Altersgruppen nochmals differenziert. Nachzulesen sind die Bedingungen und Voraussetzungen ebenfalls in der Wandersportordnung.